Besonders daran ist die Tatsache, dass sämtliche Dienstleistungen die in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung der neuen Billing & Rating Software in Verbindung stehen, ebenfalls voll leasingfähig sind und somit komplett in die monatliche Leasingrate mit eingerechnet werden können.
Klassische Beispiele dafür wären: Erstellung eines Pflichtenhefts, Datenmigration, Einweisung- & Beratungen, sowie die eigentliche Inbetriebnahme des neuen Systems. D.h. neben den bekannten Vorteilen einer solchen Leasingvariante, wie z. B. die Schonung der Liquidität, keine Anrechnung auf das Kreditobligo der Hausbank oder aber auch die vollumfängliche steuerliche Absetzbarkeit der Leasingrate, um an dieser Stelle nur einige wenige Beispiele zu nennen, ist der Umstieg auf eine professionelle Abrechnungssoftware mit allen Ihren Vorteilen jetzt noch einfacher für Unternehmen realisierbar.