AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge der KONZEPTUM GmbH mit Unternehmen
§ 1 Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen der KONZEPTUM GmbH an Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die KONZEPTUM GmbH nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die KONZEPTUM GmbH in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

Sämtliche Angebote der KONZEPTUM GmbH stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei KONZEPTUM GmbH Lieferungen und Leistungen zu bestellen.

Zum Vertragsschluss bedarf es einer Erklärung der KONZEPTUM GmbH in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung oder Rechnungsstellung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben sind in Euro. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gesondert berechnet werden die Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung. Angegebene Versandkosten beziehen sich, soweit nichts anderweitiges vermerkt ist, ausschließlich auf den Versand innerhalb Deutschlands.

Die Vergütungen für Individualprogrammierung sowie sonstige Werk- und Dienstleistungen richtet sich nach den bei Auftragserteilung jeweils gültigen KONZEPTUM GmbH-Preislisten.

Wiederkehrende Lizenzgebühren und sonstige wiederkehrende Entgelte sind jährlich im voraus bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres, für das erste (Rest-)Kalenderjahr bei Lieferung fällig.

§ 4 Lieferung, Lieferzeiten

Liefer- sowie Ausführungsfristen sind unverbindlich.

Teillieferungen und deren separate Berechnung sind zulässig und können vom Kunden nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Kunden nicht ohne Interesse ist.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der KONZEPTUM GmbH unverschuldet die Lieferung und/oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., hat der Auftragnehmer selbst dann, wenn sie bei Lieferanten von Auftragnehmer oder deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die KONZEPTUM GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Ein Verzug des Auftragnehmers tritt aufgrund einer Mahnung nur ein, wenn diese in Textform erfolgt. Eine Frist zur Nacherfüllung muss angemessen sein. Die Fristsetzung bedarf der Textform. Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von mindestens vier Wochen.

§ 5 Nutzungsrechte bei Software

An der von KONZEPTUM GmbH gelieferten Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten und/oder der KONZEPTUM GmbH. Sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, gewährt die KONZEPTUM GmbH dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen:

Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt.

Der Kunde ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie zu kopieren. Die Anfertigung weitergehender Kopien bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung der KONZEPTUM GmbH in Textform.

Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Kunde wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der Kunde hat für Verstöße gegen die Lizenzbedingungen sämtlicher Personen, denen er Zugang zur Software einräumt, einzustehen. Auf Herausgabe von Source-Codes hat der Kunde keinen Anspruch.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige ausdrückliche, in Textform erteilte Zustimmung von KONZEPTUM GmbH zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die KONZEPTUM GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die KONZEPTUM GmbH ab. Die KONZEPTUM GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, abgetretene Forderungen für Rechnung der KONZEPTUM GmbH in eigenem Namen einzuziehen.

Die KONZEPTUM GmbH ist verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit diese die zu sichernden Forderungen um mindestens 20 % übersteigen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und die KONZEPTUM GmbH über den Zugriff unverzüglich zu benachrichtigen.

In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die KONZEPTUM GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 Gewährleistung

Nach dem Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da die KONZEPTUM GmbH aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen hat, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung, sofern hierdurch die Nutzung und Bedienbarkeit der Software nicht erheblich erschwert wird.

Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsdienstleistungen hierfür besteht.

Gewährleistungsrechte beim Kauf gebrauchter Sachen sind ausgeschlossen. Beim Kauf neuer Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor.

Gewährleistungsansprüche sind zudem ausgeschlossen, wenn und soweit ein Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert.

Zusicherungen von Eigenschaften der Ware oder Leistung und Garantien bedürfen der Textform. Angaben in Werbeschriften sind unverbindlich und begründen keine Zusicherung oder Garantie.

§ 8 Haftung

Für Schäden haftet die KONZEPTUM GmbH nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der KONZEPTUM GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der KONZEPTUM GmbH auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war, maximal EUR 50.000,00.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Sie gelten aber nicht für die Haftung der KONZEPTUM GmbH aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die KONZEPTUM GmbH nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 9 Datenspeicherung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden im Rahmen der Abwicklung der Bestellung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Vertragstext wird nicht gespeichert.

§10 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der KONZEPTUM GmbH ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§11 Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Koblenz. Die KONZEPTUM GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für die von der KONZEPTUM GmbH auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).