Automatisiertes Auskunftsverfahren § 112 TKG

Haya Hadidi

Im Interview: Frau Haya Hadidi, Referatsleiterin und Regierungsdirektorin bei der Bundesnetzagentur

Das automatisierte Auskunftsverfahren gemäß §112 TKG leistet einen erheblichen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Mittels des Verfahrens werden bestimmte Bestandsdaten von TK-Kunden zu Name, Anschrift und Rufnummern an berechtigte Stellen weitergegeben. Die Auskunftsersuchen beruhen dabei auf gesetzlichen Befugnissen der staatlich legitimierten Stellen, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Firmen, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit anbieten und dabei selbst Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergeben, sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur den Abruf der Daten jederzeit in einer bestimmten Form zu ermöglichen. Das Verfahren wurde Ende der 90er Jahre entwickelt und umgesetzt. Die Bundesnetzagentur hat sich daher aktuell das Ziel gesetzt, eine entsprechende Fortentwicklung des Verfahrens auf den Weg zu bringen, nicht zuletzt auch wegen der angekündigten ISDN-Abschaltung. Als erster Schritt soll daher der heute noch auf ISDN basierende Zugang künftig dem bereits seit mehreren Jahren in der Testphase befindlichen IP-basierten Ansatz weichen, ohne dabei Abstriche bei Performanz und Sicherheit zu erzeugen.

Jörg Wiesner: Mit welchen Konsequenzen muss ein Unternehmen eigentlich rechnen, wenn man sich dieser generellen Verpflichtung über die zwingende Teilnahme an dem Auskunftsverfahren nicht bewusst ist oder diese ggf. sogar missachtet wird?

Haya Hadidi: Die eindeutige Verpflichtung zur Erhebung von Kundendaten und zur Teilnahme am Verfahren ergibt sich aus den §§ 111 – 112 TKG. Wird diese missachtet, so kann die Bundesnetzagentur nach § 115 TKG zunächst einmal Anordnungen und andere Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung sicherzustellen. Diese Anordnungen können bereits mit einem Zwangsgeld belegt werden, im Falle des § 111 TKG (Erhebung der Bestandsdaten) bis zu 20.000 Euro, im Falle des § 112 TKG (Teilnahme am automatisierten Verfahren) bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus kann die Nichterfüllung der Verpflichtung aber auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Diese kann von der Bundesnetzagentur gemäß § 149 Absatz 1 Nr. 29 – 32 verfolgt werden. Hierbei sind in schweren Fällen Bußgelder bis zu 500.000 Euro möglich.

Mit dieser angedachten und zeitgemäßen Umstellung auf das IP-basierte Verfahren hört man von Begrifflichkeiten wie z.B. SINA-Box. Was genau verbirgt sich dahinter?

Genau, sogenannte SINA-Boxen (Sichere Inter-Netzwerk Architektur) werden zukünftig verstärkt zum Einsatz kommen. Die SINA-Box des Herstellers secunet Security Networks AG ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassenes VPN-Gateway. Es dient der sicheren und leistungsfähigen Internetverbindung unserer Netze mit denen der Verpflichteten. Nähere Informationen sind bei uns, auf der Homepage des BSI und der Firma secunet erhältlich.

KONZEPTUM GmbH bietet eine solche Lösung (SARV-Server) für das Auskunftsverfahren an und hat die SINA-Box natürlich in der parallelen Testphase. Gibt es zwischenzeitlich ein exaktes Zeitfenster für die anvisierte Umstellung?

Ja, denn letztlich gilt es, das Verfahren sicher in die Zukunft zu führen. Seitens der Telekom wurde das Abschalten von ISDN für 2016 angekündigt, so dass wir ebenfalls das Ziel haben, die Umstellung bis Ende 2015 abzuschließen.

Wie profitieren denn nun eigentlich die Verpflichteten von der neuen technischen Anbindung über die SINA Box?

Wichtigster Vorteil ist sicherlich der Wegfall der ISDN-Verbindungskosten. Weiterhin ist das neue System weniger wartungsintensiv und fehleranfällig, so dass sich hier ebenfalls Vorteile ergeben. Außerdem steigt die Performanz des Systems, wodurch die Gewissheit entsteht, unternehmensseitig ein wichtiges Ermittlungswerkzeug für berechtigte Stellen optimal zu unterstützen.

Persönliches:

Wie alt sind Sie?

33.

In welcher Stadt leben Sie?

In der Nähe von Mainz.

Auf welche Berufserfahrung blicken Sie zurück?

Während meines Jurastudiums habe ich als Systemadministratorin an der Universität gearbeitet, nach dem zweiten Staatsexamen mehrere Jahre bei der Bundesnetzagentur als Referentin für die qualifizierte elektronische Signatur im Bereich des IT-Rechts. Schwerpunkte waren die Aufsicht über Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) nach dem Signaturgesetz sowie die Arbeit in nationalen und internationalen Gremien. Seit 2012 Referatsleitung des automatisierten Auskunftsverfahrens bei der BNetzA.

Wenn der Stress doch mal zu viel wird, womit lenken Sie sich in Ihrer Freizeit ab?

Mit Sport als Ausgleich zur Bürotätigkeit, vor allem Reiten und Fitness.

Was bevorzugen Sie zum Frühstück: Marmelade oder Wurst?

Unterschiedlich – Hauptsache ausgewogen und abwechslungsreich.

Wo trifft man Sie im Urlaub: Mallorca oder Schwarzwald?

Eher Schwarzwald, wobei es auch andere sehr schöne Landschaften in Deutschland gibt. Ich mag die Rhön beispielsweise sehr.

Was sehen Sie sich im Fernsehen an: Tatort oder Superstar?

Fast kein Fernsehen – meistens Filme und Serien auf DVD, da man zeitlich flexibler ist und der Werbung entgeht.

Ihr Smartphone: Apple oder Samsung?

Momentan Sony, auf einen bestimmten Hersteller lege ich mich aber nicht dauerhaft fest, da es vom Modell abhängt.

Was bevorzugen Sie in Ihrer Freizeit: Theater oder Kino?

Überwiegend Kino – wegen der größeren zeitlichen Flexibilität und der größeren Auswahl an Vorstellungen und Themen.

Abschließend, welches Erlebnis werden Sie nie vergessen?

Ich habe mein Pferd vollständig selbst ausgebildet – als ich das erste Mal in den Sattel stieg.

Jörg Wiesner: Wir bedanken uns bei Frau Hadidi für das kurze Update in Sachen SINA-Box, sowie die privaten Einblicke, die Sie uns erlaubt hat.