Lange galt: Im Auskunftsverfahren nach TKG mussten nur Rufnummern geliefert werden – oft erledigten Telefonie-Vordienstleister das gleich mit. Heute sieht es anders aus: Ab 10.000 Teilnehmern sind Provider nach § 173 TKG verpflichtet, alle vorliegenden relevanten Daten zu melden – also auch vergebene SIP-Kennungen, PPPoE-Accounts, E-Mail-Adressen und Geräte-IDs (z. B. von ONT und Router).
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben muss das Auskunftssystem zwingend über solch spezifische Daten verfügen. Die reine Fokussierung auf vergebene Rufnummern ist damit Geschichte. Relevante Daten müssen aus dem führenden Business-Support System regelmäßig aufbereitet und zur Auskunft bereitgestellt werden. Der KONZEPTUM TR-AAV-Server stellt dabei sicher, dass Provider umfassend und vollständig auskunftsfähig sind.