Stadtwerke Wedel nutzen KONZEPTUM SBV-Server (Hosted) für das automatisierte Auskunftsverfahren gemäß §112TKG

Netzbetreiber und Telefonieanbieter müssen sich einer Vielzahl gesetzlicher Anforderungen stellen. So schreibt die Bundesnetzagentur genaue gesetzliche Mindestanforderungen für Auskunftsersuche in Deutschland vor. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation verpflichtet alle Inhaber von Rufnummern dazu, einen Auskunftsdienst (SBV) zu implementieren. Auf diesen Dienst haben die deutschen Behörden sowie Rettungsdienste Zugriff. Die Stadtwerke Wedel sind Energie- und Telekommunikationsanbieter und vermarkten über ihre Eigenmarke WedelNet klassische Triple-Play Dienste an Privatkunden. Für das automatisierte Auskunftsverfahren (§112TKG) kommt nun der KONZEPTUM SBV-Server (Hosted) zum Einsatz um die Anforderungen gegenüber der Bundesnetzagentur ohne eigene Infrastruktur zu erfüllen.