KONZEPTUM Customer Self Care Portal hat "barrierearme Webanwendungen" im Griff

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet zahlreiche Unternehmen – darunter auch Telekommunikationsanbieter – ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für Provider von Festnetz- und Mobilfunkdiensten bedeutet das unter anderem, dass Websites, Bestellstrecken und Self-Service-Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.

Wie das genau funktionieren soll, steht in den WCAG-Richtlinien für Online-Portale (Web Content Accessibility Guidlines), auf die in der europäischen Norm EN 301 549 direkt verwiesen wird. Ziel der Richtlinien ist es u. a., dass sogenannte Screenreader den Inhalt einer Website vorlesen können. Dazu müssen z. B. Bilder mit Textalternativen versehen, Überschriften und Textpassagen korrekt strukturiert und Navigationsbereiche entsprechend markiert sein. Und nur wenn eine Website die Daten korrekt liefert, kann ein Screenreader diese vernünftig wiedergeben.

Das KONZEPTUM Customer Service Portal wurde bereits auf die Einhaltung der WCAG-Vorgaben geprüft und deren Umsetzung optimiert. Eine alternative Portal-Optik mit hohem Kontrast steht zusätzlich bald bereit. So unterstützen wir unsere Anwender bei der Erfüllung der neuen Vorgaben.

Kunden, die das KONZEPTUM Customer Self Care Portal benutzen, brauchen sich zum Thema "barrierearme Webanwendungen" keine Sorgen machen.