Was damals von den Anbietern noch eher abwartend und verhaltend beobachtet wurde, duldet nun keinen Aufschub mehr – Noch pünktlich Ende des vergangenen Jahres verabschiedet, läuft bereits die Umsetzungsfrist, die mit Inkrafttreten der Verordnung zum 23. Juni 2017 endet. Lediglich die Paragraphen 5 und 10 der neuen Verordnung sind mit einer Übergangsregelung bis zum 1. Dezember 2017 belegt.
Alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind nun dringlich aufgefordert ihre IT-gestützten Systeme und Prozesse auf vollständige Erfüllung der Verordnung zu überprüfen und ggf. anzupassen – Denn die Auswirkungen für Kunden- und Abrechnungsprozesse sind weitreichend und nicht zu unterschätzen.
Details finden Sie im aktuellen Bundesgesetzblatt:
Hier geht es zur neuen Verordnung
Konzeptum informiert diesbezüglich ihre Kunden bereits seit vielen Wochen und unterstützt bei der sorgenfreien Erfüllung und Einhaltung der neuen Transparenzverordnung, die mit KONZEPTUM 6 auf jeden Fall sichergestellt sein wird.